Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist die Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität – eigentlich etwas Selbstverständliches. Dennoch ergeben sich in der Praxis immer wieder Probleme, da z.B. die einzelnen Benachteiligungsmerkmale im AGG nicht definiert sind oder Arbeitgeber es mit sog. AGG-Hoppern zu tun haben. Neben einem Überblick über den rechtlichen Rahmen befasst sich das Seminar mit Beispielen aus der Praxis und sensibilisiert Arbeitgeber, eventuelle Fallstricke zu erkennen, um Entschädigungsansprüchen zu entgehen.
INHALTE
- Anwendungsbereich
- Benachteiligungsmerkmale
- Benachteiligungsformen
- gerechtfertigte Benachteiligung
- unmittelbaren Folgen der Benachteiligung
- Pflichten des Arbeitgebers
- Rechte der Beschäftigten
LERNZIELE
Dieses Seminar bietet eine kompakte Darstellung der gesetzlichen Regelungen und vermittelt anhand konkreter Praxisbeispiele, welche Konsequenzen sich für die Personalpraxis ergeben.
IHR NUTZEN
- Sie lernen Ziel und Inhalt des AGG kennen.
- Sie erfahren, wie Sie rechtswidrige Benachteiligungen verhindern können.
Online
VORAUSSETZUNGEN
Das Seminar findet Online statt. Sie benötigen einen Rechner mit Internetanbindung, Lautsprecher und Mikrofon sowie optional einer Webcam. Das Seminar wird mit dem Videokonferenzsystem Zoom durchgeführt. Hier finden Sie die Systemanforderungen. Die Zugangsdaten finden Sie nach der Buchung des Seminars im geschlossenen Bereich unter „Meine Seminare“.
ZIELGRUPPE
Unternehmens- und Geschäftsleitung, Betriebsleitung, Personalleitung, Personalreferenten und -referentinnen
DAUER
TERMINE
- 13.06.2023, 10:00 Uhr
IHR REFERENT | IHRE REFERENTIN
Rechtsanwältin Katharina Sigwart berät seit 2007 Mitgliedsunternehmen des Verbandes Druck und Medien Hessen e. V. in allen arbeitsrechtlichen Belangen und vertritt sie vor den Arbeitsgerichten.