Arbeitssicherheit im Unternehmen

Das Arbeitsschutzgesetz ist die gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz. Durch dieses Gesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ergreifen. Was dabei zu beachten ist, erklären Marko Graumann (MG) und Stefan Brunken (SB), Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Welche Unternehmerpflichten gibt es im Arbeitsschutz?

MG: Es gehört zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers, die Gesundheit seiner Beschäftigten zu schützen und Sicherheit zu gewährleisten. Er muss also präventiv tätig sein. Arbeitsschutz ist jedoch mehr als reine Gefahrenabwehr oder die Beseitigung von Risiken. Durch eine sichere Arbeitsumgebung werden Ausfälle von Menschen und Maschine reduziert – dadurch werden auch betriebswirtschaftliche Einbußen verhindert.

Muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

MG: Eine Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument, um für Arbeitsschutz und Sicherheit zu sorgen. Seit dem Aufkommen der Coronapandemie ist das Thema für die allermeisten Unternehmen sehr präsent geworden: Sie haben eine Gefährdungsbeurteilung zum Schutz ihres Personals und der Besucher vor Corona durchgeführt, um Ansteckungen bestmöglich zu vermeiden. Aber Gefährdungsbeurteilungen müssen für unterschiedliche Themen vorliegen. Sie müssen beispielsweise Gefährdungen durch Maschinen oder Gefahrstoffe im Blick haben oder psychische Belastungen erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen benennen.

Was sind Arbeitsschutzunterweisungen?

SB: Es gibt drei verschiedene Arten von Unterweisungen. Neben der Erstunterweisung für neue Mitarbeiter müssen auch Arbeitnehmer, die schon länger im Unternehmen arbeiten, wiederkehrend und individuell je nach Tätigkeitsfeld über Arbeitsabläufe, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sowie Sicherheitskennzeichnungen informiert werden. Zusätzlich gibt es noch anlassbezogene Unterweisungen, zum Beispiel nach Unfällen oder beim Einsatz von neuen Maschinen. Wer sein Team zu einem sicherheitsgerechten Verhalten motiviert, profitiert langfristig von geringeren Ausfallzeiten und einem störungsfreien Betriebsablauf.

Was ist im Umgang mit Gefahrenstoffen zu beachten?

SB: Die Gefahrstoffunterweisung vermittelt Kenntnisse über alle Gefährdungen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen. Basis dafür ist eine schriftliche Aus- führung, dann ist diese Unterweisung einmal jährlich mündlich durchzuführen. Pflichtbestandteil ist auch eine entsprechende Dokumentation. Was noch im Zusammenhang mit Gefahrstoffen zu beachten ist, ist am besten individuell und auf das jeweilige Unternehmen bezogen mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzusprechen.

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